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Anmeldung einer Wärmepumpe

Wärmepumpen zählen zu den beim Netzbetreiber anmeldepflichtigen Geräten.

Die Anmeldung erfolgt durch den Elektroinstallateur, der den elektrischen Anschluss hergestellt hat. Hierzu ist unser Umlaufzettel ausgefüllt und unterschrieben einzureichen, inklusive der darin geforderten Unterlagen zur Dokumentation:

Gem. §14a EnWG zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (>4,2 kW) ist sicherzustellen, dass Ihre neue Wärmepumpe steuerbar ausgelegt ist.

 

Sofern im Zuge des Umbaus auf die Wärmepumpe Ihre Gasinnenanlage außer Betrieb genommen und der Zähler ausgebaut werden soll, beachten Sie bitte, dass diese Stilllegung eine kostenpflichtige Trennung Ihres Gas-Hausanschlusses zur Folge hat.

Sperrzeiten für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen

Bei Wärmepumpen Unterbrechung von 11:00 bis 13:00 Uhr und von 17:30 bis 19:30 Uhr