Ausgleichsleistungen
Erbringung von Ausgleichsleistungen gemäß §23 EnWG
Die im Netz der Stadtwerke Südholstein GmbH auftretende Verlustenergie wird zum 30.12. jeden Jahres für das nächste Jahr im Profil auf Basis der EEX-Future-Preise eingekauft. Tatsächliche Abweichungen werden zu Regelenergiepreisen des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers abgerechnet. Etwaige Bilanzkreis- und Portfoliomanagement-Kosten werden in der marktüblichen Höhe ebenfalls hinzugezogen.
(Stand: 20.03.2024)
Netzentgelte
- endgültiges Preisblatt 2025 der Netzentgelte Strom - Stand 01.01.2025
- endgültiges Preisblatt 2024 der Netzentgelte Strom - Stand 22.12.2023
- endgültiges Preisblatt 2023 der Netzentgelte Strom - Stand 21.12.2022
- endgültiges Preisblatt 2022 der Netzentgelte Strom - Stand 01.01.2022
- endgültiges Preisblatt 2021 der Netzentgelte Strom - Stand 01.01.2021
- endgültiges Preisblatt 2020 der Netzentgelte Strom - Stand 01.07.2020
- endgültiges Preisblatt 2020 der Netzentgelte Strom - Stand 01.01.2020
- endgültiges Preisblatt 2019 der Netzentgelte Strom - Stand 01.01.2019
- endgültiges Preisblatt 2018 der Netzentgelte Strom - Stand 01.01.2018
- Referenzpreisblatt der Stadtwerke Südholstein GmbH zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Netzengpässe
Zurzeit sind keine Netzengpässe bekannt (Stand: 20.03.2024).
Sperrzeiten
Sperrzeiten für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen:
Bei Wärmepumpen Unterbrechung von 11:00 bis 13:00 Uhr und von 17:30 bis 19:30 Uhr
Bei E-Ladeeinrichtungen Unterbrechung von 11:00 bis 13:00 Uhr und von 17:30 bis 19:30 Uhr
Bei Nachtspeicherheizungen Unterbrechung von 07:00 bis 21:00 Uhr
Zählzeitendefinition
Zeiten der Tarifumschaltung:
Vom 01.04. bis 30.09. Hochtarif - Schaltzeit (HT) von 07:00 bis 20:00 Uhr
Vom 01.10. bis 31.03. Hochtarif - Winterschaltzeit (HTWI) von 07:00 bis 21:00 Uhr
Vom 01.04. bis 30.09. Niedertarif - Schaltzeit (NT) von 20:00 bis 07:00 Uhr
Vom 01.10. bis 31.03. Niedertarif - Schaltzeit Winter (NT) von 21:00 bis 07:00 Uhr