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Netzanschluss ganz einfach

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Bauvorhaben!

Was immer sie planen Ihr Neu- oder Umbau hält in der nächsten Zeit viele kleine und größere Aufgaben für Sie bereit.

Für den Anschluss an das allgemeine Netz gibt es einige Normen und bauliche Voraussetzungen. Wir sagen Ihnen, was wichtig ist und machen Sie mit den Grundlegenden Begriffen bekannt. Wir unterstützen und begleiten Sie auch während der gesamten Bauphase und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Schon vor Baubeginn sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Architekten und dem Installateur einige Dinge klären, die später für den Netzanschluss (Strom, Wasser oder Gas) wichtig sind. Notwendig für die Bestellung des Netzanschlusses sind:

  • der Lageplan (Maßstab 1:500 bzw. 1:1000) mit eingezeichnetem und bemaßtem Gebäude und
  • der Grundrissplan, auf dem auch der Netzanschlussraum eingetragen ist.
  • Rechnungsadresse der Eigentümer.
  • Informationen welche Versorgungsmedien gewünscht sind.
  • Anmeldung Niederspannung
  • Gasanmeldung
  • Wasseranmeldung

Bitte reichen Sie diese für die Bearbeitung wichtigen Unterlagen als PDF-Dokumente nach Aufforderung Online ein. Gerne können Sie diese Unterlagen auch per Post zu uns schicken.

Anfrage

Sie können online den Netzanschluss für Strom, Gas und Wasser anfragen. Die folgenden Dienstleistungen können Sie anfragen:

  • Neuanschluss
  • Leistungserhöhung
  • Baustrom und Bauwasser
  • Änderungen an bestehenden Anschlüssen
  • Abtrennungen

Fernwärmeanschlüsse werden individuell geplant und kalkuliert. Bei konkreten Anfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Nachdem Sie Ihre Anfrage mit allen erforderlichen Dokumenten und Informationen an uns verschickt haben, erhalten Sie eine Zusammenfassung aller relevanten Daten in der Anfragebestätigung per Mail.

Beauftragung/Vertragsabschluss

In Abhängigkeit von Komplexität und Größe der Baumaßnahme erhalten Sie zwei bis acht Wochen nach Eingang der vollständigen Anfrage

  • Kostenvoranschlag
  • Netzanschlussverträge (zweifach)
  • Formular Auftragserteilung (zweifach)

Bitte senden Sie uns zum Zeichen Ihres Einverständnisses die Netzanschlussverträge und die Auftragserteilung (jeweils ein Exemplar) unterschrieben zurück. Sollten Sie kein Eigentümer sein senden Sie uns unbedingt eine Einverständniserklärung vom Eigentümer mit. Im Bedarfsfall ist diese auch Online auf unserer Internetseite herunterzuladen.

Terminplanung

Sobald alle baulichen Voraussetzungen wie:

  • abschließbarer Hausanschlussraum
  • ordnungsgemäß verfüllter und verdichteter Baugrubenbereich
  • freie Versorgungstrasse
  • bei Bedarf abgefangene Gerüstbeine sowie Herstellung des Geländes auf fertiges Niveau und Herstellung der Grenzpunkte

erfüllt sind (das gilt im Regelfall für Neubauten), wenden Sie sich für die Bau-Terminabstimmung an die Ansprechpartner die wir Ihnen in der Auftragsbestätigung mitteilen.

Abrechnung

Nach Fertigstellung der beauftragten Leistungen erhalten Sie unsere Rechnung.

Inbetriebnahme

Ihr Installateur reicht die zur Zählermontage benötigten Antragsformulare ein und stimmt mit einem unserer Ansprechpartner einen Termin zur Inbetriebnahme ab.

Lieferant

Mit Ihrem neuen Netzanschluss können Sie Energie, die von einem Strom- bzw. Gaslieferanten beschafft und geliefert wird, aus dem Netz entnehmen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit einem Strom- bzw. Gaslieferanten Ihrer Wahl in Verbindung. Sofern uns vor Beginn der Nutzung des Netzanschlusses keine gültige Anmeldung eines Strom- bzw. Gaslieferanten vorliegt, werden wir den zuständigen Grundversorger über die Belieferung informieren.

Preise

Wir unterscheiden folgende Positionen:

  • Baukostenzuschüsse dienen der Finanzierung des gesamten Netzes. Sie werden für alle Kunden nach identischen Maßstäben ermittelt.
  • Netzanschlusskosten bilden die Kosten für die Verbindung zwischen dem Netz und dem jeweiligen Gebäude ab. Sie werden in der Regel nach pauschalen Sätzen ermittelt.

Welche Arbeiten werden von Ihrem Installateur ausgeführt?

Bitte beachten Sie, dass die Installationen innerhalb Ihres Gebäudes entsprechend den einschlägigen Vorschriften und den allgemein gültigen Regelwerken nur von einem zugelassenen Installationsunternehmen ausgeführt werden dürfen. Eine aktuelle Liste aller bei uns konzessionierten Installateure können Sie auf unserer Homepage einsehen. Auf Anfrage händigen wir Ihnen diese auch gerne aus.

Ihr Installateur verlegt in Ihrem Haus sämtliche Leitungen und sonstige Einrichtungen, die zur Versorgung notwendig sind.

Normen und Richtlinien

  • Technischen Anschlussbedingungen für den Netzanschluss,
  • Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen
  • Technische Mindestanforderungen an fremde Messeinrichtungen
  • Mindestanforderungen an Messdatenqualität und -umfang
  • Allgemeine Versorgungsbedingungen finden Sie hier

Falls Sie Erläuterungen benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Gerne beantworten wir Ihre Fragen!

Ihr Ansprechpartner

Für die Gemeinden Tornesch und Ellerhoop
Mehtap Dursun-Yakar
Tel.: 04101 - 203 328
E-Mail: netzanschluss@sw-suedholstein.de

Für die restlichen Gemeinden
Heike Reinhold
Tel.: 04101 - 203 314
E-Mail: netzanschluss@sw-suedholstein.de