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Messstellenbetrieb

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

An dieser Stelle finden Sie den Messellenbetreiberrahmenvertrag nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß Beschluss vom 19.07.2017 (Az. BK6-17-042). Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber.

Über den nachfolgenden Link können Sie als Messtellenbetreiber den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom online mit uns abschließen:

Messstellenverträge für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Auf dieser Seite erhalten Sie Zugriff auf unsere allgemeinen Bedingungen betreffend der Verträge des Messstellenbetriebes.  

Über den nachfolgenden Link können Sie als Lieferant den Messstellenvertrag online mit uns abschließen:

Informationen zu modernen Messeinrichtungen u. intelligenten Messsystemen

Warum werden die alten Zähler ersetzt?

Die neuen elektronischen Zähler sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Zentrale Aufgabe der Stromversorgung ist es, jedem Kunden jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Dabei muss das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch gewahrt werden, sonst funktioniert das Stromnetz nicht. Die wachsenden Anteile erneuerbarer Energien und dezentraler Erzeugung machen diese Aufgabe schwieriger, denn sie verlangen eine flexible Verknüpfung von Erzeugung und Verbrauch. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Die neue Zählertechnik ist die Basis dafür. Der Gesetzgeber verlangt deshalb, dass bis Ende 2032 in allen deutschen Haushalten und Gewerbebetrieben die neuen elektronischen Zähler eingebaut werden. Grundlage ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), welches im September 2016 zusammen mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten ist.

Wie funktionieren die neuen elektronischen Zähler?
Moderne Messeinrichtung + Kommunikationseinheit = Intelligentes Messsystem

Es gibt zwei Arten von elektronischen Zählern:

Moderne Messeinrichtung: Moderne Messeinrichtungen sind digitale (= elektronische) Stromzähler. Diese Messgeräte speichern Zählerstände, senden die Daten aber nicht nach außen. Die Zählerstände, zum Beispiel für die Verbrauchsabrechnung, werden wie bisher vor Ort am Zähler abgelesen. Die moderne Messeinrichtung kann nachträglich durch den Anschluss an eine Kommunikationseinheit (Gateway) zu einem intelligenten Messsystem ausgebaut werden.

Intelligentes Messsystem: Wenn eine moderne Messeinrichtung an eine Kommunikationseinheit (= Gateway) angebunden wird, spricht man von einem intelligenten Messsystem (= Smart Meter). Das Gateway übermittelt die Zählerstände automatisch und sicher an die zuständigen Stellen. Damit entfällt die Ablesung vor Ort. An ein Gateway können mehrere moderne Messeinrichtungen angeschlossen werden.

Häufige Fragen

Wie funktioniert eine moderne Messeinrichtung?

Die moderne Messeinrichtung erfasst den Energieverbrauch und die Nutzungszeit. Am digitalen Display können außer dem aktuellen Zählerstand auch die Momentanleistung sowie die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Verbrauchswerte der letzten 24 Monate abgelesen werden. Moderne Messeinrichtungen versenden keine Daten, sie können nicht fernausgelesen werden. Der Zählerstand, zum Beispiel für die Abrechnung, wird wie bisher manuell vor Ort am Zähler abgelesen.

Wie funktioniert ein intelligentes Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem ist eine moderne Messeinrichtung, die um eine Kommunikationseinheit, das sogenannte Gateway, erweitert ist. Das Gateway ist die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz. Es verwaltet Zugriffsrechte, verarbeitet die Messwerte und überträgt sie automatisch, direkt und sicher an den Energielieferanten, den Netzbetreiber, den Messstellenbetreiber und gegebenenfalls weitere vom Kunden autorisierte Stellen.

Welche Vorteile bieten die neuen Zähler?

Moderne Messeinrichtungen machen den Energieverbrauch transparenter. Sie können damit herauszufinden, wann viel Energie verbraucht wird und Ihr Verbrauchsverhalten ändern, um die Stromkosten zu senken. Mit dem intelligenten Messsystem entfällt die Ablesung vor Ort und auch Schätzungen bei fehlenden Zählerständen gehören der Vergangenheit an. Zukünftig werden es die intelligenten Messsysteme ermöglichen, Lastgänge zu visualisieren sowie schaltbare Verbraucher (beispielsweise Elektroautos), Erzeugungsanlagen und Speicher flexibel zu nutzen.

Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?

In der Regel ist der Betreiber des lokalen Energieversorgungsnetzes der grundzuständige Messstellenbetreiber. Er ist für den Betrieb, die Wartung, den Wechsel und die Ablesung der modernen Messeinrichtung verantwortlich, solange sich der Kunde nicht für einen anderen Messstellenbetreiber entscheidet. Nach § 5 und § 6 des Messstellenbetriebsgesetzes kann der Kunde seinen Messstellenbetreiber frei wählen.

Welche Kosten fallen für den Zählerwechsel an?

Der Ausbau des alten Zählers und der Einbau des neuen elektronischen Zählers sind ebenso wie Betrieb, Wartung, Ablesung und künftige Zählerwechsel im Entgelt für den Messstellenbetrieb enthalten. Das heißt, der Zählerwechsel kostet für Sie nichts extra. Ausnahme: Sollten Mängel in Ihrer Zähleranlage festgestellt werden, so können je nach technischem Zustand Ihrer Anlage Kosten für die Instandsetzung oder Erneuerung Ihrer Zähleranlage entstehen. In diesem Fall werden wir Sie informieren und auf eine Elektroinstallationsfirma Ihrer Wahl verweisen. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb mit der modernen Messeinrichtung erhöht sich geringfügig über dem Preis für die Messung mit dem alten Zähler um 4,18€ netto pro Jahr. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb mit dem intelligenten Messsystem entnehmen Sie bitte aus unserem Preisblatt für den Messstellenbetrieb.

 

Kann ich dem Einbau der elektronischen Zähler widersprechen?

Nein, der Einbau ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

Muss ich für die Installation etwas vorbereiten?

Nein, Sie müssen nichts vorbereiten. Bitte sorgen Sie nur dafür, dass eine verantwortliche volljährige Person zu Hause ist, um uns den Zutritt zu ermöglichen und Ihr bisheriger Zähler für den Monteur frei zugänglich ist. Wir empfehlen Ihnen, vor dem Zählerwechsel alle empfindlichen Elektrogeräte, wie zum Beispiel Computer, Fernseher oder Router, vom Netz zu trennen.

Wie erfolgt die Datenübertragung beim intelligenten Messsystem?

Die Zählerstände werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung über GPRS/ LTE übertragen, bereitstellt. GPRS / LTE ist eine funkbasierte Methode zur Datenübertragung über das Mobilfunknetz. Sie müssen dafür keinen Internetanschluss bereitstellen.

Wie kann ich meine Verbrauchswerte einsehen?

Bei einer modernen Messeinrichtung können Sie die gespeicherten Verbrauchswerte nach Eingabe eines vierstelligen Zahlencodes (PIN) am Zähler ablesen und auch löschen. Bitte fordern Sie bei Bedarf Ihre PIN nach dem Einbau des elektronischen Zählers bei uns an. Bitte geben Sie dabei folgende Daten an:

  • Ihre Kundennummer
  • die Zählernummer

Bei einem intelligentem Messsystem können Sie zusätzlich zur Ablesung am Zähler die Verbrauchswerte bequem im Online Portal einsehen. Die Zugangsberechtigungen zum Online Portal erhalten Sie nach der Installation des intelligenten Messsystems.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Die Stadtwerke Pinneberg GmbH halten sich strikt an die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes und die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt mit strengen Vorschriften die Weiterleitung von Daten ausschließlich an berechtigte Stellen (Energielieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und gegebenenfalls weitere vom Kunden autorisierte Stellen). Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Messdaten darf nur zur Erfüllung bestimmter, gesetzlich festgelegter Zwecke oder mit Einwilligung des Kunden erfolgen.

Für die Gateways, die bei den intelligenten Messsystemen für die automatische Datenübertragung sorgen, sieht der Gesetzgeber höchste Sicherheitsmaßnahmen vor:

Die Gateways werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach dem sogenannten „BSI-Schutzprofil“ zertifiziert. Der Sicherheitsstandard der Gateways liegt höher als der Standard für das Online-Banking und ist vergleichbar mit dem Sicherheitsstandard des Chips auf dem Personalausweis. Die Gateways dürfen außerdem nur von einem zertifizierten Administrator parametriert werden. Die Daten werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die die Stadtwerke Pinneberg GmbH bereitstellt (zum Beispiel über GPRS / LTE).