Abrechnung von Mehr-und Mindermengen gemäß § 13 III StromNZV
Für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen nach dem Standardlastprofilverfahren wird der vom BDEW veröffentlichte Mehr- und Mindermengen-Preis herangezogen.
Für Lieferung und Gutschrift wird der gleiche Preis angesetzt.