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Differenzmenge

Abrechnung von Mehr-und Mindermengen gemäß § 13 III StromNZV

Für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen nach dem Standardlastprofilverfahren wird der vom BDEW veröffentlichte Mehr- und Mindermengen-Preis herangezogen.

Für Lieferung und Gutschrift wird der gleiche Preis angesetzt.