Stand: 20.03.2024 (Gilt für alle Kapiteln, es sei denn, es ist explizit ein anderes Datum im Kapitel angegeben.)
Bedingungen Netzzugang
Die Stadtwerke Südholstein GmbH ist der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen beigetreten. Den Rahmenvertrag finden Sie unter dem Menüpunkt Verträge/Rahmenvertrag.
Marktgebietszuordnung
Die Stadtwerke Südholstein GmbH sind folgendem Marktgebiet zugeordnet:
Trading Hub Europe (THE)
Ausgleichsleistungen
Erbringung von Ausgleichsleistungen gemäß §23 EnWG
Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Zugangsmodells zu den Gasnetzen und nach dessen Festsetzung durch die Bundesnetzagentur werden die Stadtwerke Südholstein GmbH eine Regelung zur Erbringung und Abrechnung von Ausgleichsleistungen veröffentlichen.
Netznutzungsentgelte
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2018
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2019
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2020
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2021
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2022
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2023
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2024.pdf
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2025