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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Südholstein GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für netze.sw-suedholstein.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Nicht alle Texte und Bedienelemente haben einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
  • Es fehlt ein Angebot in Leichter Sprache. (§4 BITV 2.0)
  • Es fehlt ein Angebot in Gebärdensprache. (§4 BITV 2.0)
  • Die interaktive Störungskarte im Störung des Anbieters stoerungsauskunft.de ist nicht vollständig barrierefrei.
  • Animiertes Werbevideo:
    • Unsere Webseiten starten mit einem rein grafischen Werbevideo, das unser Key Visual - eine animierte Faser - zeigt, die durch das Bild läuft. Dieses Video dient ausschließlich Werbezwecken und hat keine weitere Funktion oder Relevanz für Vertragsabschlüsse oder wesentliche Informationen.

    Begründung der eingeschränkten Barrierefreiheit

    Wir haben uns aus folgenden Gründen gegen eine barrierefreie Umsetzung dieses spezifischen Videos entschieden:

        1. Rein dekorativer Charakter: Das Video hat keinen informativen Inhalt, der für das Verständnis unserer Dienstleistungen oder Produkte notwendig wäre.
        2. Keine Relevanz für Vertragsabschlüsse: Das Video spielt keine Rolle bei Geschäftsprozessen oder Vertragsabschlüssen.
        3. Wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit: Eine barrierefreie Umsetzung würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand im Vergleich zum Nutzen erfordern.
        4. Begrenzter Mehrwert: Eine Audiodeskription oder textliche Beschreibung des rein visuellen Inhalts würde keinen wesentlichen Mehrwert für Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen bieten.

     

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.01.2025 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 02.01.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Stadtwerke Südholstein GmbH
Kommunalwirtschaft Pinneberg GmbH

Abwasserbetrieb Pinneberg
Thomas Worien
Am Hafen 67

25421 Pinneberg

Telefon: +494101 20 30

E-Mail: Thomas.worien@sw-suedholstein.de


Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de